Was tun, wenn der Flieger weg ist?

Schnee, Eis, Nebel: Zu spät gelandet, und der knappe Anschluss schon weg ...
Schnee, Eis, Nebel: Zu spät gelandet, und der knappe Anschluss schon weg ... Reuters
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Welche Rechte und Pflichten Passagiere und Airlines haben, wenn das Winterwetter dem Abflug einen dicken Strich durch die Rechnung macht.

Die Versuchung, dem kalten Winterwetter per Flieger in Richtung Süden zu entkommen, ist groß. Aber Eisregen, Schneematsch und Nebelschleier können nicht nur aufs Gemüt schlagen, sondern sowohl auf der Seite der Airlines als auch bei den Passagieren für zusätzliche Unwägbarkeiten sorgen. Welche Rechte und Pflichten haben beide Seiten – Passagier und Fluglinie –, wenn Flüge witterungsbedingt ausfallen, verspätet durchgeführt oder verpasst werden?

Die schlechte Nachricht gleich zuerst: Als Passagier hat man grundsätzlich selbst dafür Sorge zu tragen, dass man rechtzeitig auf dem Flughafen erscheint. Schafft man das nicht, helfen auch keine Argumente wie etwa Schneefallchaos oder gesperrte Autobahnen. Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, sollte sich rechtzeitig über die Wetterverhältnisse am Abflugtag erkundigen und im Zweifelsfall in Erwägung ziehen, entsprechend früher und vielleicht per Bahn zum Airport anzureisen. Oder sogar für die Nacht vor dem Reiseantritt ein Zimmer in einem Flughafenhotel zu nehmen.

Immer zum Schalter

Ist das Flugzeug nicht mehr zu erreichen, lohnt sich aber auf jeden Fall trotzdem der schnellstmögliche Weg zum Schalter. Entweder, um auf einen späteren Flug umgebucht zu werden – wobei man sich allerdings auf zum Teil heftige Gebühren einstellen sollte, auch wenn diese nicht immer eingehoben werden. Oder, im Worst-Case-Szenario den Flug noch zu stornieren, da man dann zwar nicht den Flugpreis erstattet bekommt, aber zumindest die Steuern und Gebühren. Diese können in manchen Fällen sogar bis zur Hälfte des Reisepreises ausmachen.

Mehr Umstiegszeit planen

Kostenlos umgebucht werden Passagiere dagegen natürlich, wenn die Schuld für die Verspätung offensichtlich bei der Airline liegt. Beispielsweise weil bei einer Umsteigeverbindung durch das Enteisen der ersten Maschine der Anschlussflug weg ist. Hier müssen die Passagiere zum einen auf den nächsten verfügbaren Flieger umgebucht werden. Wobei der Teufel im Detail des Wörtchens „verfügbar“ liegt und die Reisepläne nachhaltig durcheinanderbringen kann. Weil man etwa erst am nächsten Tag ankommt und damit die Mietwagenreservierung oder vorgebuchte Eintrittskarten verfallen oder die Reisegruppe bereits gestartet ist.

Weshalb es in der Winterzeit immer Sinn macht, bei Umsteigeverbindungen lieber einen großzügigeren Puffer einzuplanen als im Sommer. Auch, wenn man dann im besten Fall eine Stunde länger als nötig auf dem Umsteigeflughafen sitzt.
Entschädigt werden Fluggäste nach der Europäischen Fluggastverordnung für Verspätungen von mehr als drei Stunden mit Beträgen zwischen 250 Euro auf der Kurz- und 600 Euro auf der Langstrecke. Wobei sich die Airlines nicht immer übermäßig kooperativ zeigen, was Portale wie flightright.de, refund.me, euclaim.de, fairplane.de oder flug-verspaetet.de gedeihen lässt, die diese Summen gegen eine Gebühr eintreiben. Wichtig ist hierbei allerdings zu beachten, dass diese Regelung nur für Flüge gilt, die in Europa starten. Wer auf dem Weg nach Asien oder in die USA außerhalb der EU noch einmal umsteigt, kann nichts geltend machen.

Getränke, Hotel, Rücktritt

Geht die Reise durch Schneefall oder Blitzeis schon auf dem Heimatflughafen verspätet los, ist es hilfreich zu wissen, worauf man als Passagier einen Anspruch hat. So weist der Ratgeber der Buchungsplattform Checkfelix beispielsweise darauf hin, dass die Fluggesellschaften bei längeren Verspätungen von zwei bis vier Stunden verpflichtet sind, Getränke, Snacks und kostenlose Telefonate zur Verfügung zu stellen; außerdem kann ein kostenloser E-Mail-Zugang angefordert werden. Was allerdings in Zeiten von Smartphones und kostenlosem WLAN eher wenig nachgefragte Gaben sein dürften. Geht es überhaupt erst am nächsten Tag los, haben die Passagiere laut Checkfelix Anspruch auf einen Hotelaufenthalt sowie den Transfer dorthin und wieder zurück. Wobei die Reisenden bei einer Verzögerung von mehr als fünf Stunden überhaupt die Wahl haben, vom Beförderungsauftrag zurückzutreten und den vollständigen Ticketpreis erstattet zu bekommen.

Zahlungen, wenn überbucht

Das gilt natürlich auch dann, wenn die Maschine überbucht ist, und zwar mindestens. Wenn der Flug gegen den Willen des Passagiers nicht angetreten werden kann, winken ähnlich wie bei den Verspätungen bis zu 600 Euro Ausgleichszahlungen in bar. Hier kann es sich allerdings lohnen, sich kooperativ zu zeigen, denn bei einem freiwilligen Verzicht bieten die Airlines häufig Entschädigungen in Form von Meilen oder Gutscheinen an, deren Wert jenen der baren Ausgleichszahlung deutlich überschreitet. Und vielleicht schon das nächste Ticket in die Sonne zu einem Gutteil abdeckt – denn der nächste nasskalte Winter kommt bestimmt. (sma)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.1.2017)

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