Die Ich-Pleite: Versteckklausel

Durch meine ganze Internetbestellerei hat die Post so viel mit mir zu tun.

Deshalb hat sie sich jetzt überlegt, wie sie sich das Leben ein bisschen vereinfachen kann. Und auch das meiner Nachbarin. Sie ist frühpensionsbedingt immer zu Hause und daher die Hauptentgegennehmerin meiner Pakte. Die Post möchte gern den „Gelben Zettel“ abschaffen, aber sie weiß nicht, wie sie es uns sagen soll. Wahrscheinlich schämt sie sich ein bisschen, weil es so nach eigenem Vorteil aussieht. So als wollte sie dem netten Paketauslieferer eine Freude machen oder der Postbediensteten, die sich im Postamt von der langen Schlange unter Druck gesetzt fühlt. Jedenfalls hat sie einen ganz dezenten Werbeprospekt verteilt, den ich heute zufällig im Altpapier gefunden habe. Hier steht, dass ich eine „Abstellgenehmigung“ unterschreiben kann, wenn ich der Post sage, wo sie die Pakete, die nicht in mein Hausbrieffach passen, verstecken soll. Zur Auswahl stehen: „hinter einem großen Blumentopf“, „unter der Treppe“ oder in der „frei zugänglichen Garage“.

Treppe und Garage fallen bei mir aus. Also bleibt nur der große Blumentopf. So einen könnte ich vor meine Wohnungstür stellen. Wobei der große Blumentopf auch vor der Wohnungstür meiner Nachbarin stünde. Und da, muss ich ehrlich sagen, hätte ich ein bisschen Angst, dass meine Nachbarin in der Nacht auf dem Weg zum Klo darüber stolpert. Tagsüber würde ich auch nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass sie das Blumentopfhindernis immer rechtzeitig sieht. Weil manchmal vertreibt sie sich die Zeit zwischen zwei Barbara-Karlich-Shows auch mit einer Bierverkostung. Aber wenn ich die Post nett bitte, stellt sie meine Pakete vielleicht auch ohne die Versteckklausel vor meine Tür.

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