Freispruch für Karl Dall ist rechtskräftig

Karl Dall
Karl DallImago
  • Drucken

Eine Schweizer Journalistin hatte den deutschen Entertainer beschuldigt, sie in einem Hotel in Zürich vergewaltigt zu haben.

Der Freispruch des deutschen Entertainers Karl Dall (74) vom Vorwurf der Vergewaltigung ist rechtskräftig. Die Klägerin habe ihren Berufungsantrag zurückgezogen, teilte das Obergericht Zürich am Donnerstag mit. Damit sei der Freispruch vom Dezember 2014 gültig. Dall zeigte sich erleichtert. "Das war die beste Meldung der letzten zwei Jahre", sagte er.

Die 43-jährige Schweizer Journalistin hatte Dall beschuldigt, sie im September 2013 in einem Hotel in Zürich vergewaltigt zu haben. Sie ist wegen Stalkings von Prominenten vorbestraft.

(APA/dpa)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.