Berufung im Spendenstreit mit Fiona Grasser abgelehnt

Fiona und Karl-Heinz Grasser
Fiona und Karl-Heinz Grasser Imago (Independent Photo Agency)
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Nach Unstimmigkeiten bei der Spendenverteilung hatte ein Tierschutzverein die damalige Schirmherrin Fiona Grasser auf Rechnungsoffenlegung geklagt.

Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat der Berufung des Vereins "Event & Plattform gegen Tierleid" im Streit um Spendengelder nach dem ersten Wiener Tierball im Jahr 2012 rund um Fiona Pacifico Griffini-Grasser keine Folge geleistet. Dies teilte ihr Anwalt Hermann Holzmann am Dienstag mit. Das OLG bestätigte damit die erstinstanzliche Abweisung der Klage des Vereins. Nach Unstimmigkeiten bei der Spendenverteilung hatte der Verein, der den Ball veranstaltete, die damalige Schirmherrin Fiona Grasser auf Rechnungsoffenlegung geklagt. Die geltend gemachten Verfahrensmängel würden aber nach Ansicht des Berufungsgerichts nicht vorliegen, hieß es in dem der APA vorliegenden Urteil des OLG.

Fiona Grasser hatte 50.000 Euro vom Unternehmen Swarovski lukriert und weitere rund 25.000 Euro bei Prominenten gesammelt. Während die 50.000 Euro den vorgesehenen Tierschutzvereinen zugeflossen waren, war der Verbleib der rund 25.000 Euro vorerst offen. Fiona Grasser konnte jedoch bereits am ersten Verhandlungstag belegen, dass die Gelder direkt an Tierschutzorganisationen geflossen waren, wie zu Prozessbeginn außer Streit gestellt worden war. Veranstalterin Brigitte Martzak behauptete aber, dass die Spenden laut einer Vereinbarung mit der Frau des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser an ihren Verein hätten fließen müssen, um sie auch zur Aufwandsabdeckung heranziehen zu können.

Das Beweisverfahren habe "eine Vereinbarung, wie ursprünglich von der Klägerin behauptet, dass die Beklagte selbst Spenden sammeln, auf einem Konto vereinnahmen und an die Klägerin abführen sollte" nicht ergeben, hieß es in dem erstinstanzlichen Urteil. Abgesehen davon habe die Klägerin auch selbst außer Streit gestellt, dass die Beklagte keine Malversationen begangen habe.

(APA)

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