Nach dem "Yoko Mono" geht Yoko Ono auch gegen die Bar "John Lemon" vor

Archivbild: Yoko Ono
Archivbild: Yoko OnoEPA
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John-Lennon-Witwe Yoko Ono geht erneut juristisch gegen den Hamburger Barbetreiber Nima Garous-Pour vor.

Nachdem Yoko Ono bereits mit einer Unterlassungserklärung erwirkt hatte, dass Garous-Pour eines seiner Lokale nicht mehr "Yoko Mono" nennen darf, ist nun seine zweite Bar, "John Lemon", im Visier der Witwe von John Lennon.

Der Rechtsanwalt von Garous-Pour, Jens Kristian Peichl, bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Erst im September wurde bekannt, dass die Limonade einer polnischen Firma nicht länger "John Lemon" heißen darf. Die Firma habe das Vermächtnis John Lennons missbraucht, um ihren Softdrink zu verkaufen, argumentierten die Anwälte von Yoko Ono.

Das soll nun auch Auswirkungen auf Garous-Pour haben, der die Bar nicht länger so nennen soll. Um die Prozesskosten tragen zu können, bestehe die Überlegung, eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, sagte Anwalt Peichl.

Vor rund einer Woche bestätigte das Hamburger Zivilgericht die einstweilige Verfügung, die Garous-Pour die Verwendung des Namens "Yoko Mono" untersagt. Rund 6.000 Euro müsste der Barbetreiber zahlen, sollte er nicht in die nächste Instanz gehen. Die Bar wurde 17 Jahre lang betrieben, ohne dass der Name für die Lennon-Witwe ein Problem darstellte.

(APA)

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