Medizin-Uni: Mehr Praxis und Streit um Studienplätze

Die neuen Medizin-Unis wollen mit mehr Praxisbezug punkten. Mit dem Ministerium ist ein Streit um Studienplätze entbrannt.

WIEN (hes). Wie passt eigentlich ein Kamel durch ein Nadelöhr? Diese Frage stellt sich derzeit die Leitung der Medizinischen Fakultät Wien (ab Jänner 2004 Medizinische Universität Wien). Denn der Praxisbezug, den der neue Studienplan den drei Standorten Innsbruck, Graz und Wien laut Gesetz beschert, bringt auch beschränkte Ressourcen mit sich. In Wien entscheidet an der Schwelle vom ersten zum zweiten Abschnitt nunmehr die erste "Summative Integrierte Prüfung" (SIP) über Aufstieg oder Warteschleife.

Das Problem beginnt mit dem zweiten Abschnitt. Er enthält eine Reihe von Praktika, bei denen die Studenten in Kleingruppen von 15 im klinischen Bereich unterrichtet werden. Es können nicht beliebig viele Studenten aufgenommen werden. Ein Problem, das die drei Universitäten gerne mit einer Studienplatzbeschränkung gelöst hätten.  Das Bildungsministerium untersagte eine solche Beschränkung - in Wien auf 600 Studienplätze im zweiten Abschnitt - mittels Bescheid. Begründung: Es können nur einzelne Lehrveranstaltungen einer Studienrichtung aus Kapazitätsgründen beschränkt werden.

Die Wiener Mediziner konterten, dass in Graz und Innsbruck die neuen Studienpläne samt enthaltener Platzbeschränkung genehmigt worden sei. Außerdem könne die Ministerin einen Studienplan nur ganz genehmigen oder gar nicht, nicht aber Teile untersagen. Daher wurde der Verwaltungsgerichtshof eingeschaltet.

Feier Uni-Zugang soll bleiben

Ein vom Ministerium herangezogener Vergleich, wonach in Graz und Innsbruck die Absolventenzahl der vergangenen Jahre etwa der Zahl der limitierten Plätze entspreche, weist man in Wien als hinkendes Beispiel zurück. Weder wolle man den freien Hochschulzugang beschränken, noch möchte man die überzähligen Studenten hinaus prüfen, wird seitens der Wiener Medizinischen Fakultät beteuert. Jeder, der nach dem ersten Jahr die SIP besteht, hat ein Recht auf die Studienfortsetzung. Er kommt aber unter Umständen auf eine Warteliste für die Praktika des zweiten Abschnitts. Zurückgestellte haben im folgenden Jahr automatisch ihre Praktikaplätze.

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