STICHWORT: Pflichtangebot

Wer in einer Aktiengesellschaft eine kontrollierende Beteiligung erwirbt, muss den verbleibenden anderen Teilhabern anbieten, deren Anteile zu übernehmen: zu einem Preis, der nicht unter dem in den letzten zwölf Monaten vom Übernehmenden für solche Anteile gezahlten liegt und mindestens dem Durchschnittskurs der letzten sechs Monate entspricht. Nach dem neuen Gesetz ist ab einer Beteiligung von 30 Prozent ein Pflichtangebot zu legen.


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