Dänischer IS-Kämpfer verliert Staatsbürgerschaft

In irakischer Kämpfer zeigt in al-Qaim eine verkehrt gehaltene Flagge des IS in die Kamera, nachdem die IS-Kämpfer aus der Stadt vertrieben wurden.
In irakischer Kämpfer zeigt in al-Qaim eine verkehrt gehaltene Flagge des IS in die Kamera, nachdem die IS-Kämpfer aus der Stadt vertrieben wurden.APA/AFP/AHMAD AL-RUBAYE
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Der Däne, der auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, soll nach Ende der Haftstrafe ausgewiesen werden. Für Dänemark ein erstes Mal, in Österreich schon einmal geschehen.

Ein Däne, der sich von der Terrormiliz Islamischer Staat ausbilden ließ, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das entschied das höchste dänische Gericht am Dienstag. Der 25-Jährige, der in Dänemark geboren und aufgewachsen ist, aber zugleich auch die türkische Staatsbürgerschaft hat, sei zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wenn er die abgesessen habe, werde er ausgewiesen, hieß es.

Der Nachrichtenagentur Ritzau zufolge ist es das erste Mal, dass ein gebürtiger Däne seine Staatsbürgerschaft verliert. Der Dänisch-Türke war 2013 und 2015 zwei Mal nach Syrien gereist, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Dort habe er mit Waffen trainiert. Zudem versuchte er laut Gericht, den IS mit 20.000 dänischen Kronen (rund 2.500 Euro) zu unterstützen und lobte öffentlich den Terrorangriff 2015 in Kopenhagen.

Auch in anderen Ländern üblich

Auch in den Niederlanden ist es möglich, Jihadisten die Staasbürgerscshaft zu entziehen. Im September wurde das Gesetz erstmals angewandt. Vier Männer hätten sich in Syrien Terror-Milizen wie dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen, teilte Justizminister Stef Blok am Mittwoch in Den Haag mit. Erst im März war das Gesetz in Kraft getreten, das die Ausbürgerung als Maßnahme für die nationale Sicherheit erlaubt.

Die vier Männer, die noch marokkanische Staatsbürger sind, wurden zugleich zu unerwünschten Ausländern erklärt. Dadurch könnten sie nicht mehr legal in die Niederlande und andere Schengen-Länder reisen, erklärte der Minister.

Nach dem neuen Gesetz kann die Staatsangehörigkeit auch dann entzogen werden, wenn eine Person nicht strafrechtlich verurteilt wurde. Der Beschluss muss noch von einem Richter geprüft werden. Die niederländische Staatsangehörigkeit kann nur bei Personen mit zwei Nationalitäten entzogen werden.

Auch Australien hat einem Anhänger des IS bereits die Staatsbürgerschaft entzogen. Khaled Sharrouf ist aufgrund der neuen Anti-Terror-Gesetze im Februar die australische Nationalität aberkannt worden.

In Österreich schwer, aber möglich

In Österreich gibt es prinzipiell mehrere Möglichkeiten, die Staatsbürgerschaft zu verlieren: Wenn man eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt (Doppelstaatsbürgerschaft durch Geburt ausgenommen), wenn man Militärdienst in einem anderen Land macht oder wenn man durch Dienste in einem anderen Staat Österreich schadet. Ein juristisches Problem war es, dass die Terrormiliz IS kein anerkanntes Militär eines echten Staates ist. Im März dieses Jahres verlor aber etwa Yunus F. seinen österreichischen Pass, weil später eine Bestimmung hinzugefügt wurde: Wer an Kampfhandlungen wie beim IS teilnimmt, kann die Staatsbürgerschaft ebenfalls verlieren. Es bleibt jedoch dabei: Wer nur eine Staatsbürgerschaft besitzt, kann diese nicht verlieren. Wer ausschließlich Österreicher ist, darf nicht staatenlos werden, das besagt das Völkerrecht.

Yunus F. wurde in der Türkei geboren. Der IS-Sympathisant wurde im Sommer 2014 gemeinsam mit mehreren Tschetschenen bei der Ausreise festgenommen. Er habe aber dem IS nur als Chauffeur fungiert, erklärte er später im Prozess. Der Mann wurde schließlich 2015 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Außerdem wurde ihm vom Schöffensenat das Wahlrecht aberkannt. Mitte März dieses Jahres kam dann der rechtskräftige, negative Feststellungsbescheid - der gebürtige Türke, der seine Haftstrafe bereits verbüßt hatte, ist seitdem kein Österreicher mehr. Und mit der Verlust der Staatsbürgerschaft verlor er laut Innenministerium auch das Aufenthaltsrecht.

(APA/dpa/Red.)

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